Die Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt tiefgreifend. Doch eines wird dabei oft übersehen: Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI zu schulen.
📌 Wer ist betroffen?
➡️ Grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme am Arbeitsplatz einsetzen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. ➡️ Sowohl KMU als auch Konzerne müssen ihre Mitarbeitenden gemäß Arbeits- und Datenschutzrecht unterweisen, sobald KI relevante Aufgaben beeinflusst oder ersetzt. ➡️ Besonders im Fokus stehen:
Unternehmen mit automatisierten Entscheidungsprozessen (z. B. Kreditvergabe, Personalentscheidungen)
Organisationen mit Datenanalytik oder algorithmischer Steuerung
Betriebe im Rahmen der EU AI Act-Risikoklassifikation (z. B. im Gesundheitswesen, in der Personalführung, kritischer Infrastruktur)
📚 Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung beim Einsatz neuer Technologien.
Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 96 BetrVG): Beteiligungspflicht des Betriebsrats bei Einführung und Schulung neuer Technologien.
EU AI Act (2024): Verlangt dokumentierte Schulungen bei KI-Systemen, insbesondere bei Hochrisiko-KI. Unternehmen müssen nachweisen, dass Mitarbeitende geschult sind und Systeme sicher bedienen können.
💼 Was heißt das konkret?
Mitarbeitende müssen verstehen: Was macht die KI? Auf welcher Grundlage trifft sie Entscheidungen? Welche Risiken bestehen?
Ohne Schulung drohen: Fehlbedienung, Haftungsrisiken, Verstöße gegen Datenschutz- und Arbeitsschutzgesetze.
✅ Unternehmen, die heute KI einsetzen oder planen, sind in der Pflicht: Schulungen sind keine Kür – sie sind Compliance-relevant.
Fazit: Es reicht nicht, KI-Tools einzuführen – Unternehmen müssen ihre Belegschaft dafür befähigen. Wer das ignoriert, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verstößt gegen geltendes Recht.
KI am Arbeitsplatz: Unternehmen zur Schulung verpflichtet
KI am Arbeitsplatz: Unternehmen zur Schulung verpflichtet
Die Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt tiefgreifend. Doch eines wird dabei oft übersehen: Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI zu schulen.
📌 Wer ist betroffen?
➡️ Grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme am Arbeitsplatz einsetzen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
➡️ Sowohl KMU als auch Konzerne müssen ihre Mitarbeitenden gemäß Arbeits- und Datenschutzrecht unterweisen, sobald KI relevante Aufgaben beeinflusst oder ersetzt.
➡️ Besonders im Fokus stehen:
Unternehmen mit automatisierten Entscheidungsprozessen (z. B. Kreditvergabe, Personalentscheidungen)
Organisationen mit Datenanalytik oder algorithmischer Steuerung
Betriebe im Rahmen der EU AI Act-Risikoklassifikation (z. B. im Gesundheitswesen, in der Personalführung, kritischer Infrastruktur)
📚 Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung beim Einsatz neuer Technologien.
Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 96 BetrVG): Beteiligungspflicht des Betriebsrats bei Einführung und Schulung neuer Technologien.
EU AI Act (2024): Verlangt dokumentierte Schulungen bei KI-Systemen, insbesondere bei Hochrisiko-KI. Unternehmen müssen nachweisen, dass Mitarbeitende geschult sind und Systeme sicher bedienen können.
💼 Was heißt das konkret?
Mitarbeitende müssen verstehen: Was macht die KI? Auf welcher Grundlage trifft sie Entscheidungen? Welche Risiken bestehen?
Ohne Schulung drohen: Fehlbedienung, Haftungsrisiken, Verstöße gegen Datenschutz- und Arbeitsschutzgesetze.
✅ Unternehmen, die heute KI einsetzen oder planen, sind in der Pflicht: Schulungen sind keine Kür – sie sind Compliance-relevant.
Fazit:
Es reicht nicht, KI-Tools einzuführen – Unternehmen müssen ihre Belegschaft dafür befähigen. Wer das ignoriert, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verstößt gegen geltendes Recht.
#KünstlicheIntelligenz #KI #Unternehmenspflicht #EUAIAct #Arbeitsschutz #Betriebsrat #Weiterbildung #Compliance #DigitaleKompetenz #ZukunftDerArbeit
Archive
Kategorien
Neueste Beiträge
Calendar