KI am Arbeitsplatz: Unternehmen zur Schulung verpflichtet

KI am Arbeitsplatz

KI am Arbeitsplatz: Unternehmen zur Schulung verpflichtet

4. Juni 2025 meshwork Comments Off

Die Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt tiefgreifend. Doch eines wird dabei oft übersehen: Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI zu schulen.

📌 Wer ist betroffen?

➡️ Grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme am Arbeitsplatz einsetzen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
➡️ Sowohl KMU als auch Konzerne müssen ihre Mitarbeitenden gemäß Arbeits- und Datenschutzrecht unterweisen, sobald KI relevante Aufgaben beeinflusst oder ersetzt.
➡️ Besonders im Fokus stehen:

  • Unternehmen mit automatisierten Entscheidungsprozessen (z. B. Kreditvergabe, Personalentscheidungen)

  • Organisationen mit Datenanalytik oder algorithmischer Steuerung

  • Betriebe im Rahmen der EU AI Act-Risikoklassifikation (z. B. im Gesundheitswesen, in der Personalführung, kritischer Infrastruktur)

📚 Gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung beim Einsatz neuer Technologien.

  • Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 96 BetrVG): Beteiligungspflicht des Betriebsrats bei Einführung und Schulung neuer Technologien.

  • EU AI Act (2024): Verlangt dokumentierte Schulungen bei KI-Systemen, insbesondere bei Hochrisiko-KI. Unternehmen müssen nachweisen, dass Mitarbeitende geschult sind und Systeme sicher bedienen können.

💼 Was heißt das konkret?

  • Mitarbeitende müssen verstehen: Was macht die KI? Auf welcher Grundlage trifft sie Entscheidungen? Welche Risiken bestehen?

  • Ohne Schulung drohen: Fehlbedienung, Haftungsrisiken, Verstöße gegen Datenschutz- und Arbeitsschutzgesetze.

✅ Unternehmen, die heute KI einsetzen oder planen, sind in der Pflicht: Schulungen sind keine Kür – sie sind Compliance-relevant.

Fazit:
Es reicht nicht, KI-Tools einzuführen – Unternehmen müssen ihre Belegschaft dafür befähigen. Wer das ignoriert, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verstößt gegen geltendes Recht.

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